Mittwoch, 18. August 2010

Religion und Staat

Das Verhältnis von Religion und Staat im deutschen Kontext ist kein laizistisches, sondern basiert auf wechselseitiger Unabhängigkeit und staatlicher Religionsneutralität und damit einer staatlichen Anerkennung von gelebten Überzeugungen und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung, sozusagen als „selbstbewusste öffentliche Koexistenz“.